Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PROCOMM IT Concepts AG, Brüttisellen, Stand: September 2018

1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt) und der PROCOMM IT Concepts AG (im Folgenden „PROCOMM“ genannt) und gelten für deren erbrachten Dienstleistungen und von derselben verkauften Produkte.

2. Wirksamkeit
Die AGB treten mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder durch Bestellung von Produkten, sei es mündlich, schriftlich oder stillschweigend, durch den Kunden in Kraft.

3. Leistungen der PROCOMM
Die PROCOMM bietet ihren Kunden qualitativ hochstehende Dienstleistungen für technische Entwicklungen. Zur Leistungserfüllung kann die PROCOMM Drittanbieter und Subunternehmer hinzuziehen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

4. Angebote
Die Angebote der PROCOMM in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen von Kunden sind für die PROCOMM erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

5. Leistungen des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der PROCOMM einen Vertrag abgeschlossen hat, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten, wie die Beachtung technischer Vorschriften, die Erbringung benötigter Informationen, die zur Verfügungsstellung von nicht bei der PROCOMM gekaufter Software usw., können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde ist dafür besorgt, dass der PROCOMM zur Leistungserbringung und zur Offertstellung sämtliche notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.

6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

6.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fälligkeitsdatum zahlbar. Nach Ablauf des Fälligkeitsdatums wird automatisch ein Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. geschuldet.

6.3 Verbindlichkeit
Der Kunde kann bis zur Zahlungsfälligkeit schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Im Unterlassungsfalle gilt die Rechnung als genehmigt.

6.4 Vorauszahlung und Sicherheit
Die PROCOMM kann von ihrem Kunden eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen. Leistet der Kunde eine Vorauszahlung oder eine Sicherheit nicht, kann die PROCOMM die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen oder den Vertrag fristlos und ohne Entschädigungsfolgen auflösen. Dasselbe gilt bei Nachlassstundung des Kunden oder Konkurseröffnung über den Kunden, wenn nicht der Kunde oder Dritte für die Bezahlung der vorhersehbaren Rechnungen eine Sicherheit leisten.

7. Gefahr- und Eigentumsübergang
Lieferungen der PROCOMM bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehender oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum der PROCOMM. Die Gefahr geht bei Lieferung auf den Kunden über, wenn die Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt wird.

8. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die PROCOMM als auch gegen deren Subunternehmer ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

9. Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten gilt Brüttisellen als vereinbart. Die PROCOMM behält sich das Recht vor, den zuständigen Gerichten des Domizils oder des Firmensitzes des Kunden die Angelegenheit vorzutragen.